Liebe Gäste, die nachfolgende Platzordnung ist für einen vernünftigen Betrieb unserer Fußballgolfanlage notwendig. Wir bitten Sie daher, diese in Ihrem und unserem Interesse einzuhalten.
Die Nutzung sowie der Aufenthalt auf den Bahnen und der Lounge der Fußballgolfanlage ist nur angemeldeten Personen während der Öffnungszeiten nach vorheriger Anmeldung beim Aufsichtspersonal gestattet. Die Nutzung der Anlage ist kostenpflichtig (siehe Preisaushang). Der Seerundweg steht allen Gästen fußläufig zur Verfügung.
Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist auf der Fußballgolfanlage nicht gestattet.
Grundsätzlich kleinere oder schnellere Gruppen überholen lassen.
Hunde sind angeleint auf der Anlage erlaubt.
Unsere Einrichtungen und Bahnen sind entsprechend ihrer Funktion schonend zu behandeln. Mutwillige Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Bei Unwetter und Gewitter bitten wir Sie, sofort den Platz zu verlassen.
Die sanitären Anlagen sind stets verschlossen zu halten. Der Schlüssel wird den Gästen am Verkaufscontainer ausgehändigt.
Wir achten auf Sauberkeit; Sie bitte auch! Für den Abfall stehen am Anfang jeder Bahn entsprechende Behälter zur Verfügung.
Für den Verlust von persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Die Nutzung erfolgt unter Ausschluss von Haftpflicht- und Schadenersatzansprüchen auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.
Das Personal ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Platzordnung sofortige Platzverweise zu erteilen, wie z.B. bei überhöhten Alkoholkonsum. Im Falle eines Platzverweises erfolgt keine Erstattung des gezahlten Eintrittspreises.
Das Tragen von Stollen- oder Nockenschuhen ist auf der Anlage nicht gestattet.
Das Baden im See darf nur nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption des Campingparks erfolgen.
Das Angeln ist auf der Seite der Fußballgolfanlage während der Öffnungszeiten verboten, außerhalb der Öffnungszeiten kann auf Anfrage beim Betreiber der Fußballgolfanlage eine Genehmigung erteilt werden.
Das Befahren der Anlage mit Fahrzeugen ist nur den Mitarbeitern sowie beauftragten Firmen nach vorheriger Absprache mit der Fußballgolfanlage gestattet. Hier gelten die Straßenverkehrsordnung und die Schrittgeschwindigkeit (10 km/h).
Für Rückfragen steht Ihnen das Team vom Fußballgolf gern zur Verfügung.
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