Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
Grundsätzlich kleinere oder schnellere Gruppen überholen lassen.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf der Fußballgolfanlage nicht gestattet.
Unsere Einrichtungen und Bahnen sind entsprechend ihrer Funktion schonend zu behandeln. Mutwillige Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Die Nutzung der Anlage ist nur während der Öffnungszeiten und nach Anmeldung beim Aufsichtspersonal an der Kasse gestattet.
Wir achten auf Sauberkeit; Sie bitte auch! Für den Abfall stehen am Anfang jeder Bahn entsprechende Behälter zur Verfügung.
Für den Verlust von persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Die Nutzung erfolgt unter Ausschluss von Haftpflicht- und Schadenersatzansprüchen auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.
Das Personal ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Platzordnung sofortige Platzverweise zu erteilen, wie z.B. bei überhöhten Alkoholkonsum. Im Falle eines Platzverweises erfolgt keine Erstattung des gezahlten Eintrittspreises.
Das Tragen von Stollen- oder Nockenschuhen ist auf der Anlage nicht gestattet.